Pressemitteilung Nr. 82/2024, 10.04.2024

Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie Hochwasserschutzdeichen von Mai 2024 bis Dezember 2024

Information des Wasser- und Bodenverbands „Oberland Calau“

Ab Anfang Mai 2024 bis Ende Dezember 2024 führen der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ (WBVOC) und das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) sowie die von ihnen beauftragten Unternehmen die planmäßigen und genehmigten Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung; II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebiets durch. Außerhalb dieser Zeit werden im Bedarfsfall ebenfalls Unterhaltungsmaßnahmen zur Verkehrssicherung, zur Sicherung des schadlosen Wasserabflusses und für den Hochwasserschutz durchgeführt.

Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben nach § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit den §§ 36, 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den aktuell gültigen Fassungen kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene Benutzung der Grundstücke bzw. Anliegergrundstücke an. Die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigte der Gewässer, Deiche und Vorländer haben zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen (WBVOC und LfU) oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen und auf den Grundstücken einebnen.

Grundsätzlich gilt zum Wohl der Allgemeinheit und für den vorbeugenden Hochwasserschutz, dass Gewässerrandstreifen durch den Grundstückseigentümer und -nutzer so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung für die Unterhaltungspflichtigen möglich und nicht beeinträchtigt wird. Im Außenbereich beträgt die Breite des Gewässerrandstreifens (Uferbereich) an Gewässern I. und II. Ordnung von der Böschungsoberkante landeinwärts 5 m. Die Errichtung aller Anlagen wie z. B. Brücken oder Überfahrten aber auch Zäune, Tierhaltung und Gehölzanpflanzungen in und an Gewässern und in den Gewässerrandstreifen ist durch die untere Wasserbehörde des Landkreises genehmigungspflichtig. Bestehende Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen während der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (z. B. Grenzsteine, Rohrleitungseinläufe o. ä.) sind zu kennzeichnen, z. B. mit einem Pfahl von mindestens 1,5 m über Geländeoberkante.

Zur Beantwortung von Fragen oder für Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an

Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“
Lindenstraße 2
03226 Vetschau OT Raddusch
Telefon: 035433 / 5926-0
E-Mail: info@wbvoc.de

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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